Syrerin soll alleine – ohne ihre Familie ausreisen
Wie am vergangenen Donnerstag dem „Patriot“ zu entnehmen war, soll eine junge Syrerin alleine nach Bulgarien ausreisen und von ihrer Familie, die in Detmold lebt, getrennt werden – weil sie volljährig ist.
Rein rechtlich ist die Anordnung der Stadt unanfechtbar. Das Dublin-Abkommen zwingt Flüchtlinge, dort ihren Asylantrag zu stellen, wo sie als Erstes europäischen Boden betreten.
Was aber, wenn eine Familie gemeinsam flüchtet, klassisch und gefährlich, mit einem Schlauchboot und unterwegs wegen technischer Pannen getrennt wird? Ein Teil der Familie schafft es nach Deutschland, der Rest aber bleibt zurück.
Mariam Morad hat sich dann ebenfalls nach Deutschland aufgemacht – sie wollte in der Nähe ihrer Familie sein, wo ihre Mutter mit einer Krebserkrankung zu kämpfen hat.
Wer den Artikel im „Patriot“ nicht gelesen hat kann ihn, dem Link am Ende des Artikels folgend, nachlesen.
An der Rechtslage ändert das nichts; Frau Morad ist ausreisepflichtig.
Nur – hat Recht nicht den gleichen Wortstamm wie das Wort richtig? Sollte Rechtsprechung sich also nicht auch irgendwie „richtig“ anfühlen? Die Ausreiseaufforderung der Stadt Lippstadt an Mariam Morad fühlt sich dagegen absolut falsch an. Was also tun, wo doch die Rechtslage eindeutig ist?
Da eine christlich-demokratische Union (CDU) in Lippstadt das politische Geschehen maßgeblich steuert, möchte ich ein Wort von Jesus anbringen: Der Sabbat ist um des Menschen willen gemacht und nicht der Mensch um des Sabbats willen (Mk 2,28). Es ging dabei um die Sabbat-Gesetze, die Torah. Folgerichtig sagt auch Papst Franziskus auf der Weltfamiliensynode am 24.10.2015 – wie passend, wo es doch hier um Familienzusammenführung geht (!) – allgemeiner formuliert: „Gesetze sind für den Menschen gemacht – nicht umgekehrt“.
Was heißt das? Für Jesus damals hieß das, dass die Sabbat-Gesetze gebrochen werden durften, „wenn sie dem Leben eines Menschen im Wege stehen“ (1).
Für uns heute heißt das: das Gesetz an sich ist richtig, Menschen, die keine Aufenthaltsberechtigung haben, müssen zurückgehen oder abgeschoben werden. Doch ein allgemeines Gesetz kann nicht dem ganzen menschlichen Leben mit all seinen Situationen, Wendungen und Tücken – wie in diesem Fall der Familie Morad deren Auseinanderreißen der Familie während der Flucht in verschiedene Länder – individuell gerecht werden. Dafür stehen dann humanitäre Korridore zur Verfügung, z.B. das Anrufen des Petitionsausschusses, auch die Stadt Lippstadt kann von sich aus die Situation erkennen und eine humanitäre Entscheidung treffen, eine Einzelfallentscheidung, die keinen Präzedenzfall schafft.
Dass die junge Frau auch noch in die Altenpflege gehen möchte, hebt ihren „Fall“ sogar noch über einen rein humanitären Aspekt hinaus – wir suchen händeringend Arbeitskräfte in dem Bereich. Würde man der jungen Frau das Bleiberecht einräumen – sie würde es unserer Gesellschaft – einmal Ausbildung beendet und in Arbeit – reichlich zurückzahlen.
So bleibt nur die klitzekleine Hoffnung, dass sich die Stadt Lippstadt doch noch schnell für eine humanitäre Lösung erwärmen kann – es sieht derzeit jedoch nicht so aus. Die Stadt Lippstadt hat Frau Morads Ausreise bis zum 06.11. verfügt und möchte nicht einmal die Entscheidung des Petitionsausschusses abwarten. Auch das ist rechtlich unangreifbar, doch wenn wir uns als Teil einer europäischen Wertegemeinschaft auf Basis der christlichen Grundwerte verstehen, sollten sich eigentlich andere Wege noch öffnen lassen …
Untertstüzen Sie bitte unser Anliegen an die Stadt für ein Bleiberecht aus humanitären Gründen.
(1) zitiert aus: Sonntagsblatt, 360° evangelisch; Artikel „Was sagt Jesus zur Befolgung der Gebote und religiöser Vorschriften?“, 18.10.2019, online-Ausgabe