Abdruck des am 02.11.2019 erschienene Artikels mit freundlicher Genehmigung des Patriot.
„Seebrücke“: Friedens-Netzwerk und Linke wollen, dass Stadt zusätzliche Menschen aufnimmt.
Lippstadt – Ist es einer jener Schaufenster-Anträge, bei denen außer der Verabschiedung einer gut gemeinten Resolution mit wohlklingenden Formulierungen nichts herauskommt? Oder kann Menschen in Not über das gesetzliche Maß ninaus geholfen werden? Am kommenden Montag befasst sich der Stadtrat mit zwei gleichlautenden Anträgen zur Initiative „Seebrücke“ (18 Uhr, Rathaus). Die Stadt soll sich über das gesetzliche Soll hinaus zur Aufnahme von Flüchtlingen bereiterklären.
Die Initiative „Seebrücke“ hatte sich nach eigener Darstellung im Sommer 2018 gegründet, als das Schiff „Lifeline“ mit 234 Menschen an Bord tagelang auf hoher See ausharren musste und in keinem europäischen Hafen anlegen konnte. Damals hatten auch mehrere Städte bereits angeboten, die Flüchtlinge aufzunehmen.
Im Sommer dieses Jahres hatten sich schon 60 Städte in Deutschland dem Bündnis „Sichere Häfen“ angeschlossen, darunter Bielefeld und Brilon, Hamm und Olsberg, Arnsberg und Gütersloh. Sie verpflichten sich, über ihren festgelegten Anteil bei der Flüchtlingszuweisung hinaus Menschen aufzunehmen – insbesondere solche, die bei der Flucht übers Mittelmeer gerettet wurden.
Diesem Bündnis soll Lippstadt nun beitreten. Das ist Ziel der Anträge der Linken und des Netzwerks für Frieden und Solidarität.
Wie Margot Bell und Michael Tack vom Friedensnetzwerk schreiben, „gilt es ein Zeichen der Humanität zu setzen und die Seenotrettung nicht weiter zu kriminalisieren“. Sie beziehen sich auch auf Bundesinnenminsiter Horst Seehofer, der die Seenotrettung unlängst als „ein Gebot der Menschlichkeit“ bezeichnet hatte.
Der Bürgermeister soll, so das Ziel des Bürgerantrags, der Bundesregierung anbieten, dass Lippstadt pro Jahr bis zu zehn zusätzliche Flüchtlinge, die im Mittelmeer in Seenot geraten sind, aufnehmen könne und wolle. Zudem soll an die Bundesregierung appelliert werden, „sich weiterhin und verstärkt für die Bekämpfung der Fluchtursachen einzusetzen, insbesondere für eine gerechtere und effektivere Entwicklungshilfepolitik und dafür, dass die Menschen aus dem Mittelmeer gerettet werden“.
Die Verwaltung verweist in der Sitzungsvorlage darauf hin, dass für die Aufenthaltsgewährung aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen die Bundes- oder Landesregierung zuständig sei. „Die Stadt Lippstadt hat hier keine Zuständigkeiten und Handlungsspielräume“.
Auch bei der Zuweisung an die Kommunen seien ihr die Hände gebunden. Die Stadt habe „erfahrungsgemäß keinen Einfluss auf die Herkunft der Geflüchteten“ und auch nicht darauf, wie sie auf die Kommunen verteilt werden.
Im Übrigen ist laut Verwaltung die Quote bei der Aufnahme von Flüchtlingen in Lippstadt zurzeit übererfüllt. Sie liegt bei 103 Prozent.
Diese Darstellung aber war Linken-Sprecher Michael Bruns zu dürftig, wie er in dieser Woche im Haupt- und Finanzausschuss deutlich machte. „Die Verwaltung beschreibt nur die Rechtslage. Das ist arg wenig“. Es gehe auch darum, einige der „ideellen Forderungen“ der Initiative „Seebrücke“ zu unterstützen. hei